Was „besenrein“ im Mietvertrag wirklich bedeutet
„Besenrein“ ist kein gesetzlich definierter Begriff. In der Rechtsprechung hat sich ein Mindeststandard herausgebildet: Die Wohnung ist vollständig geräumt, grobe Verschmutzungen sind entfernt, Böden sind gefegt, Dübel gezogen und Bohrlöcher verschlossen. Eine Endreinigung mit Fenstern, Sanitär und Küche geht darüber hinaus und muss gesondert vereinbart sein.
Genau an dieser Unschärfe entzünden sich die meisten Streitigkeiten um die Kaution. Der Vermieter erwartet mehr, der Mieter hat weniger geschuldet – und am Ende steht Aussage gegen Aussage. Wir halten deshalb im Angebot schriftlich fest, welche Leistungen enthalten sind.






