Schönheitsreparaturen: was Vermieter tatsächlich verlangen dürfen
Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt vom Mietvertrag ab – und viele Klauseln sind unwirksam. Starre Fristenpläne („alle drei Jahre Küche, alle fünf Jahre Wohnräume“) hat der Bundesgerichtshof mehrfach kassiert. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, ist eine Renovierungspflicht in der Regel ebenfalls hinfällig.
Trotzdem lohnt sich Streichen oft, selbst wenn keine Pflicht besteht: Eine frisch gestrichene Wohnung geht bei der Abnahme meist ohne Diskussion durch, und die Kaution kommt schneller zurück. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, sehen wir bei der Besichtigung – wir raten auch ab, wenn es sich nicht lohnt.





